Postest du auf Instagram, TikTok, YouTube oder anderen Social-Media-Plattformen? Dann hast du dir bestimmt schon einmal Fragen gestellt wie: Darf ich dieses Bild verwenden? Darf ich Musik nutzen? Oder Inhalte aus ChatGPT veröffentlichen?
Der Darf-ich-das?-Check gibt dir Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund um Online-Content nach deutschem Recht. Ein kurzer Check kann viel Ärger vermeiden.
Du musst nicht alles lesen. Prüfe einfach die Punkte, die zu deinem Beitrag passen. Viel Spaß beim rechtssicheren Posten!
1. Darf-ich-das?-Check: Create Content
So funktioniert die Checkliste:
Geht die Fragen einfach der Reihe nach durch. So erkennt ihr schnell, ob euer Content rechtlich passt oder ob ihr etwas ändern solltet. Die Gesetze in Klammern sind nur zur Orientierung. Alle wichtigen Begriffe werden weiter unten einfach erklärt.
Und jetzt geht’s los mit den Fragen!
1.1 Bilder / Videos / Musik
Nutzt du Bilder/Videos/Musik, die nicht von dir sind? (UrhG)
Alles klarNein:Ja:- In der Regel benötigst du eine Erlaubnis oder Lizenz, um fremde Bilder, Videos oder Musik in deinem Post zu verwenden.
- Ausnahme: KI-generierte Inhalte kannst du grundsätzlich verwenden – beachte hierzu den Punkt 3 (siehe unten).
- Weitere Ausnahme: Parodien, Karikaturen und Pastiches können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. (Erklärung siehe unten)
- Achtung: Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), solltest Du prüfen, ob die Lizenz die kommerzielle Nutzung der Inhalte erlaubt.
- In der Regel benötigst du eine Erlaubnis oder Lizenz, um fremde Bilder, Videos oder Musik in deinem Post zu verwenden.
Tipp:Ganz unten in diesem Artikel findest Du Tipps zur Erstellung eigener Bilder, Videos und Musik sowie Quellen für frei nutzbares Material.
Sind Personen abgebildet? (§ 22 KUG)
Alles klarNein:Die Einwilligung der abgebildeten Personen ist in der Regel notwendigJa:- Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Menschen als Beiwerk in der Öffentlichkeit, Bilder von Versammlungen. (Erklärung der Begriffe siehe unten)
- Hinweis: Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), solltest Du besonders sorgfältig prüfen, ob die Einwilligung auch die Nutzung zu kommerziellen oder werblichen Zwecken umfasst.
Hast du Bilder/Videos/Musik mit Hilfe einer KI erstellt?
Alles klarNein:Rein KI-generierte Inhalte genießen in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Du darfst sie grundsätzlich verwenden.Ja:- Jedoch auch bei KI-generierten Content müssen alle anderen Gesetze eingehalten werden. (KUG, StGB, DSGVO, JMStV usw.) – Also wende die Checkliste unbedingt auch auf KI-generierte Inhalte an
- Informiere dich zuvor, ob du laut Nutzungsbedingungen des eingesetzten KI-Tools den Inhalt verwenden darfst.
- Bei manchen KI-Tools kann es vorkommen, dass du in den Nutzungsbedingungen angeben musst, welches Tool du verwendet hast oder dass der Inhalt mit KI erstellt wurde.
- Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), prüfe außerdem, ob die Nutzungsbedingungen des KI-Tools die kommerzielle Nutzung der erstellten Inhalte erlauben.
- Eine allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung aller KI-generierten Inhalte gibt es derzeit nicht.
- In bestimmten Fällen können jedoch laut EU-KI-Verordnung (AI Act) Transparenzpflichten gelten, insbesondere wenn KI-Inhalte echte Personen, Aussagen oder Ereignisse vortäuschen oder Menschen über deren Echtheit irreführen könnten.
- Tipp: Wenn du unsicher bist, kannst du freiwillig einen Hinweis ergänzen, z. B. „Bild KI-generiert mit [Toolname]“, „Bild erstellt mit [Toolname]“ oder „Video mit KI erstellt“. Das schafft Transparenz und kann Missverständnisse vermeiden.
1.2 Screenshots
Verwendest du fremde Screenshots? (UrhG)
Alles klarNein:Ja:- Fremde Screenshots darfst du nicht einfach übernehmen. Enthält ein Screenshot nur kurze, sachliche Inhalte (z. B. eine neutrale Überschrift), kann ein urheberrechtlicher Schutz fehlen. Sobald jedoch geschützte Texte, Fotos, Grafiken oder andere kreative Inhalte enthalten sind, ist eine Nutzung grundsätzlich nur mit Erlaubnis oder in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig. z.B.:
- Als Zitat (§ 51 UrhG): Du darfst einen Screenshot verwenden, wenn du ihn nicht nur zeigst, sondern dich inhaltlich damit auseinandersetzt, z. B. indem du ihn erklärst, kommentierst, kritisierst oder analysierst. Außerdem musst du die Quelle angeben.
- Zitatzweck: Eigenen Kommentar hinzufügen (z. B. Analyse, Kritik, Diskussion)
- Zitatumfang: Nur so viel übernehmen, wie für den Zitatzweck erforderlich ist
- Quellenangabe: Möglichst Autor, Titel, Veröffentlichungsdatum und Fundstelle (z. B. Website oder Link) angeben
- Als Parodie, Karikatur oder Pastiche (§ 51a UrhG): Der Screenshot wird kreativ bearbeitet und dient einer eigenständigen humorvollen, kritischen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Original. (Erklärung der Begriffe siehe unten)
- Mit Erlaubnis: Der Rechteinhaber hat die Nutzung erlaubt oder der Inhalt steht unter einer passenden Lizenz.
- Als Zitat (§ 51 UrhG): Du darfst einen Screenshot verwenden, wenn du ihn nicht nur zeigst, sondern dich inhaltlich damit auseinandersetzt, z. B. indem du ihn erklärst, kommentierst, kritisierst oder analysierst. Außerdem musst du die Quelle angeben.
- Grundsatz: Bist du unsicher und hast keine Erlaubnis, nutze fremde Screenshots nur im Rahmen eines zulässigen Zitats. Setze dich inhaltlich damit auseinander und gib die Quelle an. Das ist nicht nur rechtlich wichtig, sondern sorgt auch für Transparenz und einen seriösen Beitrag.
- Fremde Screenshots darfst du nicht einfach übernehmen. Enthält ein Screenshot nur kurze, sachliche Inhalte (z. B. eine neutrale Überschrift), kann ein urheberrechtlicher Schutz fehlen. Sobald jedoch geschützte Texte, Fotos, Grafiken oder andere kreative Inhalte enthalten sind, ist eine Nutzung grundsätzlich nur mit Erlaubnis oder in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig. z.B.:
1.3 Texte
Verwendest du fremde Textpassagen? (UrhG)
Alles klarNein:Fremde Textpassagen können als Zitat (§ 51 UrhG) unter folgenden Bedingungen verwendet werden:Ja:- Die Quelle muss angegeben werden. Dazu gehören möglichst Autor, Titel des Beitrags und die Fundstelle (z. B. Website, Buch oder Link).
- Es ist nur erlaubt, wenn du dich selbst mit dem Text auseinandersetzt (z. B. indem du ihn kommentierst, erklärst, kritisierst oder diskutierst).
Hast du Textpassagen mit Hilfe einer KI erstellt? (AI Act)
Alles klarNein:Rein KI-generierte Texte genießen in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Du darfst sie grundsätzlich verwenden.Ja:- Jedoch müssen auch bei KI-generierten Texten alle anderen Gesetze eingehalten werden (StGB, DSGVO, JMStV usw.).
- Also wende die Checkliste unbedingt auch auf KI-Texte an
- Tipp: KI-Texte möglichst redigieren: Fakten checken, Sprache anpassen, eigenen Stil reinbringen
- Eine allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Texten gibt es derzeit nicht.
- In bestimmten Fällen können jedoch laut EU-KI-Verordnung – AI Act Transparenzpflichten gelten, insbesondere wenn KI-Inhalte echte Personen, Aussagen oder Ereignisse vortäuschen oder Menschen über deren Echtheit irreführen könnten.
- Ein Risiko besteht darin, dass ein KI-generierter Text unbeabsichtigt sehr nah an einem bestehenden Werk liegt. Falls es sich um wichtige oder kommerziell genutzte Texte handelt, solltest du sie auf Einzigartigkeit prüfen (z. B. mit Plagiatstools) und gegebenenfalls überarbeiten.
- Hinweis: Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), prüfe zusätzlich, ob die kommerzielle Nutzung nach den Nutzungsbedingungen des KI-Tools zulässig ist und fremde Texte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
- Jedoch müssen auch bei KI-generierten Texten alle anderen Gesetze eingehalten werden (StGB, DSGVO, JMStV usw.).
1.4 Parodien / Karikaturen / Pastiche
Erstellst du Parodien/Karikaturen/Pastiche für deine Posts?
(Erklärung der Begrifflichkeiten siehe unten)
Alles klarNein:Ja:- Parodien, Karikaturen und Pastiches können auch dann zulässig sein, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. fremde Bilder, Videos oder Musik) verwenden. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Original erkennbar aufgegriffen wird und gleichzeitig eine eigenständige kreative Aussage entsteht, z. B. durch Humor, Kritik, Satire oder künstlerische Auseinandersetzung (§ 51a UrhG)
- Beispiele:
- Ein Meme mit Gandalf, der statt „You shall not pass“ sagt: „You shall not skip the team meeting!“ – als humorvolle Umdeutung.
- Eine Parodie eines Werbespots, die den Konsumwahn aufs Korn nimmt..
- Ein YouTube-Video, das den Song „Atemlos“ so umdichtet, dass er über Fachkräftemangel in Deutschland handelt.
- Achte unbedingt darauf, keine anderen Rechte zu verletzen, z. B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder strafrechtliche Vorschriften (z. B. Beleidigung oder Verleumdung).
- Hinweis: Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), achte darauf, dass die Parodie, Karikatur oder das Pastiche wirklich eine eigene kreative Aussage hat, nicht nur Werbung ist und keine anderen Rechte verletzt.
1.5 Personenbezogene Daten
Veröffentlichst du personenbezogenen Daten? (DSGVO)
(z.B. Adresse, Telefonnummer, private Infos, Auto-Kennzeichen)
Alles klarNein:Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Häufig ist dafür die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Nur in bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz eine Veröffentlichung auch ohne Zustimmung, z. B. bei Informationen von öffentlichem Interesse oder bereits rechtmäßig veröffentlichten Daten.Ja:- Grundsatz: Wenn du Zweifel hast, hole vor der Veröffentlichung die Zustimmung der betroffenen Person ein.
1.6 Brand und Marken Assets
Verwendest du Logos, Markennamen oder geschützte Designs?
(MarkenG. DesignG, UrhG)
Alles klarNein:Marken, Logos und bekannte Designs können rechtlich geschützt sein. Problematisch wird ihre Verwendung insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass dein Beitrag offiziell zur Marke gehört, von ihr unterstützt wird oder eine geschäftliche Verbindung besteht.Ja:- Beispiele für zulässige Verwendungen:
- Du erwähnst eine Marke in einem Beitrag („Ich habe ein iPhone gekauft.“).
- Du testest, vergleichst oder bewertest Produkte einer Marke.
- Du berichtest über ein Unternehmen oder dessen Produkte.
- Auf einem Foto ist ein Markenlogo lediglich als Teil des abgebildeten Produkts zu sehen.
- Beispiele für problematische Verwendungen:
- Du verwendest ein fremdes Logo als eigenes Profilbild oder Kanalbild.
- Dein Beitrag erweckt den Eindruck einer offiziellen Kooperation oder Unterstützung durch die Marke, obwohl diese nicht besteht.
- Du übernimmst geschützte Designs oder Markenauftritte so stark, dass Nutzer deinen Beitrag mit der Marke verwechseln könnten.
- Grundsatz: Du darfst über Marken berichten oder sie beschreibend nennen. Verwende fremde Marken, Logos und Designs jedoch mit Vorsicht und vermeide jede Verwechslungsgefahr.
- Hinweis: Falls Du einen kommerziellen Social-Media-Account betreibst (Definition siehe unten im Abschnitt „Begriffe“), achte besonders darauf, dass keine falsche Verbindung zu einer Marke entsteht und fremde Marken nicht als eigene Werbung genutzt werden.
- Beispiele für zulässige Verwendungen:
1.7 Bezahlte Inhalte / Kooperationen / Affiliate
Veröffentlichst du Inhalte, für die du eine Gegenleistung erhältst oder mit denen du eigene Produkte oder Dienstleistungen bewirbst?
(UWG, MStV)
Alles klarNein:Ja:- Wenn du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst oder eigene Produkte oder Dienstleistungen bewirbst, handelt es sich in der Regel um kommerziellen Content. Dazu gehören z. B.:
- bezahlte Kooperationen mit Unternehmen
- kostenlose Produkte oder PR-Samples
- Affiliate-Links oder Provisionen
- bezahlte Produktplatzierungen
- Rabattcodes
- unentgeltliche Vorteile mit Werbecharakter (z. B. Einladungen zu Events, Reisen etc.)
- Eigenes Buch oder eigener Online-Kurs
- In solchen Fällen sollte der kommerzielle Charakter deines Beitrags klar erkennbar gekennzeichnet werden (z. B. „Werbung“, „Anzeige“ oder vergleichbare Hinweise). Hintergrund sind insbesondere Vorschriften aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV ).
- Grundsatz: Wenn du für einen Beitrag bezahlt wirst, kostenlose Produkte oder andere Vorteile erhältst, solltest du das transparent machen, damit andere den Hintergrund des Beitrags einordnen können.
- Wenn du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst oder eigene Produkte oder Dienstleistungen bewirbst, handelt es sich in der Regel um kommerziellen Content. Dazu gehören z. B.:
1.8 Fake News / Falschinformationen
Besteht die Möglichkeit, dass dein Post Falschinformationen enthält?
(StGB)
Alles klarNein:Falsche Informationen sind nicht automatisch strafbar. In bestimmten Fällen können sie jedoch rechtliche Folgen haben. Das gilt insbesondere,Ja:- wenn durch falsche Behauptungen der Ruf einer Person geschädigt wird (z. B. üble Nachrede oder Verleumdung),
- oder wenn bewusst falsche Meldungen über Straftaten, Anschläge oder andere erhebliche Gefahren verbreitet werden und dadurch der öffentliche Frieden gestört wird (§ 126 StGB)
- Grundsatz: Prüfe vor dem Veröffentlichen, ob deine Informationen richtig sind. Nutze möglichst vertrauenswürdige Quellen und gib diese an, damit andere die Inhalte nachvollziehen und einordnen können.
1.9 Jugendgefährdende Inhalte
Enthält dein Post jugendgefährdende Inhalte? (JMStV)
(z.B. Gewalt, Pornografie, extremistische Inhalte)
Alles klarNein:Jugendgefährdende Inhalte unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Das Veröffentlichen oder Verbreiten solcher Inhalte kann rechtliche Konsequenzen haben.Ja:- Grundsatz: Veröffentliche nur Inhalte, die für Kinder und Jugendliche unbedenklich sind.
1.10 Beleidigung / Verleumdung
Enthält dein Post Beleidigungen, rufschädigende Behauptungen oder Vorwürfe über andere Personen?
(§§ 185–187 StGB)
Alles klarNein:Ja:- Beleidigungen sowie rufschädigende falsche oder unbelegte Behauptungen können rechtliche Folgen haben. Prüfe daher besonders sorgfältig, ob deine Aussagen sachlich, wahr und angemessen formuliert sind.
- Hinweis: Die Begriffe werden unten im Abschnitt „Begriffe und Beispiele“ näher erläutert.
1.11 Kollegen- oder Arbeitgeber-Bashing
Enthält dein Post abwertende Inhalte über Kollegen oder deinen Arbeitgeber?
(BGB, AGG)
Alles klarNein:Ja:- Abwertende, beleidigende, diskriminierende oder rufschädigende Aussagen über Kollegen, Vorgesetzte oder den Arbeitgeber können rechtliche und arbeitsrechtliche Folgen haben.
- Dazu gehören beispielsweise Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder in schweren Fällen sogar eine Kündigung.
- Hinweis: Sachliche und berechtigte Kritik ist grundsätzlich erlaubt, sollte aber respektvoll und wahrheitsgemäß formuliert werden.
1.12 Hassrede /Volksverhetzung
Enthält dein Post diskriminierende, menschenverachtende oder hetzerische Aussagen gegen Gruppen oder Einzelpersonen? (StGB)
Alles klarNein:Ja:- Hassrede und hetzerische Inhalte können rechtliche Folgen haben. Insbesondere Aufrufe zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen Personen oder Bevölkerungsgruppen können strafbar sein.
- Achte darauf, andere Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Nationalität, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale herabzuwürdigen oder anzugreifen.
- Hinweis: Die Begriffe werden unten im Abschnitt „Begriffe“ näher erläutert.
Fertig! Du hast den Darf-ich-das?-Check „Create Content“ abgeschlossen.
Wenn du auch Inhalte anderer Personen teilst, lohnt sich als Nächstes der Darf-ich-das?-Check „Share Content“.
2. Darf-ich-das?-Check: Share Content
Nur weil ein Inhalt online ist, darf man ihn nicht automatisch teilen. Auch beim Teilen können rechtliche Regeln verletzt werden, zum Beispiel aus dem Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht oder anderen Bereichen.
Mit den folgenden Fragen könnt ihr schnell prüfen, ob ihr einen Beitrag teilen könnt oder etwas anpassen solltet. Oft reichen schon kleine Änderungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Und jetzt geht’s los mit den Fragen!
2.1 Fremden Inhalt kopieren
Lädst du den fremden Inhalt neu hoch? (UrhG)
(Screenshot, Download, Copy-Paste)
Alles klarNein:Ja:- Du darfst andere Inhalte (Post, Artikel, Screenshots usw.) nicht runterladen/kopieren und wieder neu hochladen
- Verwende immer die Teilen-Buttons oder Retweet-, Repost- oder Story-Share-Funktionen, dann bist Du hinsichtlich Urheberrecht auf der sicheren Seite
- Beim Kopieren von Text und beim Anfertigen von Screenshot-Ausschnitten hast Du die Möglichkeit das Zitatrecht anzuwenden. Prüfe hierzu die Kapitel „Texte“ und „Screenshot“ im Darf-ich-das?-Check „Create Content“ (siehe oben).
2.2 Offensichtlich rechtswidrige Inhalte beim Teilen
Sieht es so aus, als wäre der Inhalt, den du teilen möchtest, ohne Erlaubnis veröffentlicht worden?
Alles klarNein:Ja:- Solltest du erkennen, dass ein Inhalt offensichtlich ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde, kann auch das Weiterteilen rechtlich problematisch sein.
- Das gilt besonders dann, wenn klar ist, dass es sich um eine illegale Quelle handelt (z. B. geleaktes Material, offensichtlich kopierte Filme, Musik oder fremde Inhalte ohne Urheberangabe oder Rechte).
- Entscheidend ist immer der Einzelfall und ob für dich erkennbar war, dass der Inhalt nicht rechtmäßig veröffentlicht wurde.
- Grundsatz: Wenn für dich erkennbar ist, dass ein Inhalt ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde, solltest du ihn nicht weiterverbreiten.
- Solltest du erkennen, dass ein Inhalt offensichtlich ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde, kann auch das Weiterteilen rechtlich problematisch sein.
2.3 Persönlichkeitsrechte beim Teilen beachten
Betrifft der Beitrag, den Du teilen möchtest, andere Personen?
(z. B. durch Fotos, Videos, Namensnennungen oder Bewertungen)
Alles klarNein:Ja:- Wenn auf einem Beitrag andere Personen zu sehen sind, namentlich genannt werden oder über sie Aussagen gemacht werden, solltest du besonders vorsichtig sein. Durch das Teilen können Persönlichkeitsrechte, Bildrechte oder Datenschutzvorschriften betroffen sein.
- Das gilt insbesondere bei privaten Fotos, Videos, persönlichen Informationen oder Bewertungen, die den Ruf einer Person beeinträchtigen könnten.
- Entscheidend ist immer der Einzelfall. Wenn für dich erkennbar ist, dass die betroffene Person mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist oder ihre Rechte verletzt werden könnten, solltest du den Inhalt nicht ohne Weiteres teilen.
2.4 Beleidigungen, Verleumdungen oder Hassrede beim Teilen
Enthält der Post, den du teilen möchtest Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen oder Hassrede? (StGB)
(Erklärung der Begrifflichkeiten siehe unten)
Alles klarNein:Ja:- Wenn du einen Beitrag mit beleidigenden, verleumderischen oder hasserfüllten Inhalten teilst, kann dies rechtliche Folgen haben. Unter Umständen kannst du für die Verbreitung dieser Inhalte verantwortlich gemacht werden. Etwa durch Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder in bestimmten Fällen sogar strafrechtliche Ermittlungen.
- Teilst du einen solchen Beitrag jedoch, um ihn zu kritisieren, vor ihm zu warnen oder darüber zu informieren, und machst dabei deutlich, dass du die Aussagen nicht unterstützt, wird dies rechtlich anders bewertet. Entscheidend ist, ob du den Inhalt erkennbar befürwortest oder dich klar davon distanzierst..
2.5 Kollegen- oder Arbeitgeber-Bashing beim Teilen
Enthält der Post, den du teilen möchtest abwertende Inhalte über Kollegen oder Arbeitgeber? (BGB, AGG)
Alles klarNein:Wenn du Beiträge teilst, die Kollegen oder deinen Arbeitgeber beleidigen, herabwürdigen oder falsche Behauptungen enthalten, kann dies rechtliche und arbeitsrechtliche Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder in schweren Fällen sogar eine Kündigung. Sachliche und berechtigte Kritik ist grundsätzlich erlaubt, sollte aber respektvoll und wahrheitsgemäß formuliert werden.Ja:
2.6 Falschinformationen beim Teilen
Enthält der Post, den du teilen möchtest Fake News?
Alles klarNein:Nicht jede Falschmeldung ist strafbar, In manchen Fällen kann das Verbreiten falscher Informationen aber rechtliche Folgen haben.Ja:- Rechtliche Konsequenzen können drohen, wenn durch falsche Behauptungen der Ruf einer Person geschädigt wird. Je nach Fall können dabei die Straftatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt sein.
- Auch bewusst falsche Meldungen über Anschläge, Bombendrohungen oder ähnliche Gefahren können strafbar sein, etwa nach § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten).
- Grundsatz: Prüfe vor dem Teilen eines Beitrags, ob die Quelle vertrauenswürdig ist.
2.7 Jugendgefährdende Inhalte beim Teilen
Enthält der Post, den Du teilen möchtest jugendgefährdende Inhalte? (JMStV)
(z.B. Gewalt, Pornografie, extremistische Inhalte)
Alles klarNein:Ja:- Inhalte mit extremer Gewalt, Drogenkonsum, Selbstverletzung oder pornografischen Darstellungen können die Entwicklung junger Menschen beeinträchtigen und unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Das Verbreiten solcher Inhalte kann rechtliche Konsequenzen haben. Sei daher besonders vorsichtig und teile nur Inhalte, die für die jeweilige Zielgruppe geeignet sind.
2.8 Bauchgefühl beachten beim Teilen
Wäre es dir unangenehme, wenn dein Name öffentlich mit dem Beitrag, den du teilen möchtest, verbunden wäre?
Alles klarNein:Frage dich, warum dir das unangenehm wäre. Das Teilen eines Beitrags kann den Eindruck vermitteln, dass du die darin enthaltenen Aussagen unterstützt. Prüfe den Inhalt daher noch einmal sorgfältig, bevor du ihn weiterverbreitest.Ja:
Super, du hast den Darf-ich-das?-Check „Share Content“ geschafft!
Sollten noch Fragen offen sein, schau einfach im nächsten Kapitel vorbei. Dort werden die wichtigsten Begriffe anhand praktischer Beispiele erklärt. Und wenn du Inhalte selbst erstellst, findest du weiter unten nützliche Tipps für eigene Bilder und Videos.
Begriffe und Beispiele
Hier werden die wichtigsten Begriffe einfach erklärt, ergänzt durch praktische Beispiele und die passenden gesetzlichen Grundlagen.
Arten von Inhalten
- Affiliate-Link
- Defition: Ein Affiliate-Link ist ein spezieller Link zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einer Website. Wenn jemand über diesen Link etwas kauft oder eine bestimmte Aktion ausführt, erhält der Betreiber des Links eine Provision oder andere Vergütung.
- Beispiel:
- Ein Blogger empfiehlt ein Buch und verlinkt auf einen Online-Shop. Kauft ein Leser das Buch über diesen Link, erhält der Blogger eine Provision vom Shopbetreiber.
- Ein YouTuber schreibt unter sein Video: „Die Kamera, die ich verwende, findest du hier [Affiliate-Link]“
- Rechtslage: Affiliate-Links sind grundsätzlich erlaubt. Da der Betreiber des Links jedoch ein wirtschaftliches Interesse an Käufen oder Bestellungen hat, kann eine Kennzeichnung als Werbung erforderlich sein.
- Brand- und Marken-Assets
- Definition: Brand- und Marken-Assets sind geschützte Kennzeichen eines Unternehmens oder einer Marke. Dazu gehören insbesondere Logos, Markennamen, Slogans, Verpackungsdesigns, Produktgestaltungen oder andere wiedererkennbare Elemente, die eine Marke von anderen unterscheiden.
- Beispiele:
- Das Nike-Logo (Swoosh)
- Der Schriftzug „Coca-Cola“
- Das Apple-Logo
- Das typische Design einer bekannten Produktverpackung
- Der Slogan „Just Do It“
- Rechtslage:
- Marken, Logos und andere Marken-Assets können durch das Markengesetz (MarkenG), das Designgesetz (DesignG) oder das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sein.
- Die bloße Nennung einer Marke oder die Berichterstattung über ein Unternehmen ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch wird die Nutzung insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass eine geschäftliche Verbindung zur Marke besteht, eine offizielle Unterstützung vorliegt oder eine Verwechslungsgefahr geschaffen wird.
- Karikaturen
- Definition: Eine überzeichnete, oft humorvolle oder satirische Darstellung einer Person, Situation oder eines Themas. Charakteristische Merkmale werden bewusst hervorgehoben, um Kritik, Ironie oder Spott auszudrücken.
- Beispiel: Eine Zeitungszeichnung, die einen Politiker mit übergroßem Kopf darstellt, um sein Ego oder seine Entscheidungen satirisch zu kommentieren.
- Rechtslage: Kann nach § 51a UrhG zulässig sein, solange keine anderen Rechte verletzt werden.
- Kurzvideos (z. B. Reels, TikToks, YouTube Shorts)
- Definition: Kurzvideos sind kurze Videos, die auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden. Sie können unterhalten, informieren oder eine Botschaft vermitteln und werden häufig mit Musik, Texten oder Effekten ergänzt.
- Beispiele:
- Tanz-Challenge: Jemand tanzt zu einem bekannten Lied und andere machen den Tanz nach oder erstellen ihre eigene Version.
- Haustier-Video: Lustige oder süße Clips von Katzen, Hunden oder anderen Tieren, die etwas Besonderes machen.
- Plattformen und Bezeichnungen für Kurzvideos:
- Instagram: Reels
- Facebook: Reels
- TikTok: Videos / TikToks
- YouTube: Shorts
- Snapchat: Spotlight
- X (ehemals Twitter): Video-Posts / Kurzvideos (kein eigener offizieller Formatname)
- LinkedIn: Video-Posts (Kurzvideos ohne eigenes Formatlabel)
- Rechtslage:
- Auch bei Kurzvideos gelten die allgemeinen Regeln des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts und Datenschutzrechts. Verwendest du fremde Musik, Videos oder Bilder, brauchst du in der Regel die entsprechenden Nutzungsrechte oder eine Erlaubnis.
- Auch beim Filmen von Personen solltest du beachten, dass deren Persönlichkeitsrechte betroffen sein können.
- Meme
- Definition: Ein sich im Internet verbreitender Inhalt (z. B. Bild, Video, GIF oder Text), der von Nutzern verändert, kombiniert oder weiterverbreitet wird. Ziel ist meist, eine humorvolle Aussage, Meinung oder Reaktion schnell und verständlich auszudrücken.
- Beispiele:
- Ein Bild mit einer bekannten Szene aus einem Film, das mit neuem Text versehen wird (z. B. als Reaktion auf eine Alltagssituation).
- Ein „Distracted Boyfriend“-Bild, das mit verschiedenen Beschriftungen immer wieder neu interpretiert wird.
- Ein „Success Kid“-Bild, das Erfolg oder kleine Alltagssiege darstellt („Hausarbeit geschafft!“).
- Rechtslage:
- Memes sind rechtlich oft komplex, da sie in der Regel auf bereits bestehenden Bildern, Videos oder anderen Inhalten basieren. Diese Originalwerke sind meist urheberrechtlich geschützt.
- Wer ein Meme erstellt oder teilt, nutzt daher häufig fremdes Material und benötigt grundsätzlich die entsprechenden Nutzungsrechte. Auch wenn Memes im Internet weit verbreitet sind, bedeutet das nicht automatisch, dass sie frei verwendet werden dürfen.
- Eine Nutzung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn sich das Meme kreativ mit dem Original auseinandersetzt, etwa im Rahmen einer Parodie, Karikatur oder eines Pastiches. Entscheidend ist dabei, wie stark das ursprüngliche Werk verändert oder in einen neuen Kontext gesetzt wird. Unzulässige Nutzungen können zu urheberrechtlichen Ansprüchen führen.
- Tipp: Am einfachsten ist es, eigene Bilder oder Videos zu erstellen (Tipps hierfür weiter unten) oder auf Inhalte zurückzugreifen, die von der jeweiligen Plattform zur Erstellung von Beiträgen bereitgestellt werden. So lassen sich viele urheberrechtliche Fragen vermeiden. Wenn du bereits bestehende Memes verwendest oder veränderst, solltest du prüfen, ob deren Nutzung im konkreten Fall zulässig ist.
- Parodie
- Definition: Eine humorvolle oder übertriebene Nachahmung eines Werkes oder einer Person. Sie greift das Original erkennbar auf, verändert es jedoch so, dass eine neue Aussage entsteht, z. B. durch Humor, Kritik oder Satire.
- Beispiele:
- Ein YouTube-Video, das einen bekannten Popsong mit neuem, witzigem Text nachsingt, um aktuelle Politik zu kommentieren.
- Ein Standbild aus einem bekannten Kinofilm wird mit neuen Sprechblasen versehen, die aktuelle politische Ereignisse satirisch kommentieren.
- Ein Ausschnitt aus einem bekannten Werbespot wird in ein Video eingebunden und durch neue Untertitel oder Nachvertonung ins Lächerliche gezogen, sodass eine kritische oder humorvolle Aussage über Werbung oder Konsum entsteht.
- Rechtslage: Kann nach § 51a UrhG zulässig sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Zudem dürfen keine anderen Rechte verletzt werden.
- Pastiche
- Definition: Ein Pastiche ist ein Werk, das stilistisch an ein anderes Werk anknüpft oder dieses nachahmt. Es dient der kreativen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Original und muss nicht humorvoll oder kritisch sein.
- Es greift Elemente des Originals auf (z. B. Musik, Bilder, Texte oder Stilmittel).
- Es erzeugt einen eigenständigen Gesamteindruck
- Anders als eine Parodie dient es nicht zwingend der Satire oder dem Spott.
- Beispiele:
- Ein moderner Comic, der bewusst den Zeichenstil von Hergé („Tim und Struppi“) aufgreift, aber eine eigene Geschichte erzählt.
- Ein Musikstück im Stil der Beatles mit eigener Melodie und eigenem Text.
- Rechtslage: Kann nach § 51a UrhG zulässig sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Zudem dürfen keine anderen Rechte verletzt werden.
- Definition: Ein Pastiche ist ein Werk, das stilistisch an ein anderes Werk anknüpft oder dieses nachahmt. Es dient der kreativen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Original und muss nicht humorvoll oder kritisch sein.
Strafbare Inhalte
- Abwertende Inhalte über Kollegen / Arbeitgeber
- Bedeutung: Inhalte, die Kollegen, Vorgesetzte oder den Arbeitgeber beleidigen, herabwürdigen, diskriminieren oder durch unwahre Behauptungen in ihrem Ansehen schädigen.
- Beispiel: „Mein Chef ist unfähig und faul“, „Kollege XY kann nichts richtig machen“ oder „Die Firma betrügt ihre Kunden“, ohne dass dafür Belege vorliegen.
- Rechtslage:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Schutz vor Diskriminierung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schutz von Persönlichkeitsrechten und mögliche Schadensersatzansprüche
- Arbeitsrecht – Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten können zu Abmahnungen oder Kündigungen führen
- Strafgesetzbuch (StGB) – Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen können strafbar sein
- Beleidigung
- Bedeutung: Jemanden durch eine herabwürdigende oder ehrverletzende Äußerung persönlich angreifen oder in seiner Ehre verletzen.
- Beispiel:
- „Du Idiot!“ in einem Online-Kommentar gegenüber einer erkennbaren Person.
- In einem Online-Forum schreibt jemand unter ein Foto: „Du bist echt komplett unfähig und lächerlich.“
- Rechtslage: Kann nach § 185 StGB strafbar sein, wenn die Äußerung die Ehre einer Person verletzt. Ob eine strafbare Beleidigung vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen.
- Extremistische Inhalte
- Bedeutung: Inhalte, die demokratische Grundwerte ablehnen und z. B. Gewalt oder Hass als Mittel propagieren.
- Beispiel: Rechtsextreme oder islamistische Propaganda, Aufrufe zur Gewalt gegen den Staat oder bestimmte Bevölkerungsgruppen.
- Rechtslage: Extremistische Einstellungen oder Meinungen sind nicht automatisch strafbar. Strafbar können jedoch bestimmte Inhalte und Handlungen sein, z. B. die Verbreitung verfassungsfeindlicher Kennzeichen oder Propagandamittel (StGB §§ 86, 86a) oder Volksverhetzung (StGB § 130).
- Geleakte Inhalte
- Bedeutung: Inhalte (z. B. Videos, Bilder, Dokumente oder Nachrichten), die eigentlich nicht öffentlich sein sollten und ohne Erlaubnis ins Internet gelangt sind
- Beispiel: Ein noch nicht veröffentlichter Film, interne Firmenunterlagen oder private Fotos und Chats, die ohne Zustimmung ins Internet gestellt wurden
- Rechtslage:
- Das Veröffentlichen oder Weiterverbreiten geleakter Inhalte kann rechtliche Folgen haben. Je nach Inhalt können insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzvorschriften oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden.
- Nicht jeder Leak ist automatisch rechtswidrig. Ob die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art des Inhalts und einem möglichen öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung.
- Wenn für dich erkennbar ist, dass ein Inhalt ohne Erlaubnis veröffentlicht wurde, solltest du ihn dennoch nicht ohne Weiteres teilen.
- Gewaltverherrlichung
- Bedeutung: Inhalte, die Gewalt besonders drastisch zeigen, verharmlosen oder als „cool“ darstellen.
- Beispiel: Videos, in denen brutale Schlägereien gefeiert werden oder wo Gewalt als Lösung für Probleme präsentiert wird.
- Rechtslage: Strafbar können Darstellungen grausamer oder unmenschlicher Gewalt sein, wenn sie Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen (§ 131 StGB).
- Hassrede
- Bedeutung: Sammelbegriff für abwertende oder diskriminierende Aussagen gegen Personen oder Gruppen.
- Beispiel: Abwertende Posts über Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung.
- Rechtslage: „Hassrede“ ist kein eigener Straftatbestand. Je nach Inhalt können jedoch Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung oder andere Straftatbestände erfüllt sein.
- Pornografie
- Bedeutung: Inhalte, die den sexuellen Akt in den Vordergrund stellen, also nicht einfach „Erotik“ oder „Nacktheit“, sondern explizite Darstellung von Sexualität.
- Beispiel: Hardcore-Sexvideos, Detaildarstellungen von Geschlechtsverkehr.
- Rechtslage:
- Pornografische Inhalte sind nur für Erwachsene bestimmt. Kindern und Jugendlichen dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden (JuSchG, JMStV).
- Kinder- und Jugendpornografie sind streng verboten und strafbar (§ 184b, § 184c StGB).
- Schmähkritik
- Bedeutung: Bezeichnet eine Form der Kritik, die nicht sachlich argumentiert, sondern die Person angreift, beleidigt oder herabsetzt, um sie zu diskreditieren.
- Beispiel:
- Unter einem Instagram-Post einer Privatperson schreibt ein Nutzer: „Du bist einfach nur peinlich, hässlich und komplett unfähig im Leben. Dass du überhaupt irgendwas zu sagen hast, ist ein Witz.“
- Eine Zeitung schreibt über eine Politikerin: „Sie ist unfähig und dumm, ihre ganze Karriere ist ein Witz.“ Diese Aussage greift die Person persönlich an, ohne konkrete sachliche Kritik an politischen Entscheidungen zu üben.
- Rechtslage: Schmähkritik kann insbesondere als Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar sein. Je nach Inhalt können auch andere Rechtsverletzungen vorliegen.
- Verleumdung
- Bedeutung: Über eine Person bewusst falsche Tatsachen behaupten oder verbreiten, um ihr zu schaden.
- Beispiel: Du weißt, dass jemand nichts gestohlen hat, behauptest aber trotzdem: „Die hat geklaut.“
- Rechtslage: Nach § 187 StGB strafbar, wenn wissentlich falsche Tatsachen über eine Person behauptet oder verbreitet werden, um deren Ruf zu schädigen.
- Volksverhetzung
- Bedeutung: Hetze gegen Gruppen oder Aufruf zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Teile der Bevölkerung.
- Beispiel: „Alle [Gruppe] gehören vertrieben!“
- Rechtslage: Nach § 130 StGB wenn zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgestachelt oder zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert wird.
- Üble Nachrede
- Bedeutung: Über eine Person Tatsachen behaupten oder verbreiten, die ihren Ruf schädigen können, obwohl nicht bewiesen werden kann, dass sie wahr sind.
- Beispiel: „Die hat bestimmt geklaut!“ oder „Der betrügt seine Kunden!“, obwohl du nicht weißt, ob das stimmt.
- Rechtslage: Nach § 186 StGB strafbar, wenn über eine Person ehrverletzende Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann.
Sonstige Begrifflichkeiten
- Bilder mit Menschen als Beiwerk in der Öffentlichkeit
- Definition: Das sind Fotos oder Videos aus dem öffentlichen Raum, bei denen Menschen zufällig mit im Bild sind, aber nicht im Mittelpunkt stehen.
- Beispiele:
- Stadt- oder Landschaftsaufnahmen mit Passanten
- Straßenfotografie, bei der Architektur oder Atmosphäre im Vordergrund steht
- Rechtslage: Nach §23 KunstUrhG kann die Veröffentlichung ohne Einwilligung zulässig sein, wenn Personen nur als „Beiwerk“ erscheinen, also nicht im Mittelpunkt stehen und das Bildmotiv (z. B. Landschaft, Architektur oder Ereignis) eindeutig überwiegt. Zusätzlich darf keine berechtigte Interessenverletzung der abgebildeten Personen vorliegen.
- Bilder mit Personen der Zeitgeschichte
- Definition: Darunter versteht man Fotos oder Filmaufnahmen von Personen, die aufgrund ihrer Stellung, ihres Handelns oder eines aktuellen Ereignisses im öffentlichen Interesse stehen.
- Beispiel:
- Foto des Bundeskanzlers bei einer Regierungserklärung
- Pressefoto eines bekannten Schauspielers bei einer Filmpremiere
- Rechtslage: Nach §23 KunstUrhG können Bilder von Personen der Zeitgeschichte grundsätzlich auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden, da ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung bestehen kann. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt.
- Einschränkung: Die Veröffentlichung ist unzulässig, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. (z.B.: Aufnahmen aus der Privatsphäre oder Intimsphäre, herabwürdigende oder sensationelle Darstellungen, Fotos ohne Bezug zur öffentlichen Funktion, Kinder (sehr strenger Schutz))
- CC-Lizenzen (Creative Commons)
- Definition: Sind urheberrechtliche Lizenzverträge, die es Urhebern erlauben, ihre Werke der Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen kostenlos zur Nutzung, Weitergabe und Bearbeitung freizugeben. Sie bieten standardisierte Regeln, welche Rechte Nutzer haben, ohne dass für jede Nutzung individuell eine Erlaubnis eingeholt werden muss.
- Beispiel: Ein Fotograf stellt seine Bilder unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit. Nutzer dürfen die Bilder teilen und bearbeiten, solange sie den Fotografen als Urheber nennen.
- Rechtslage:
- CC-Lizenzen beruhen auf dem Urheberrecht und legen fest, unter welchen Bedingungen ein Werk genutzt werden darf (UrhG).
- CC-Lizenzen sind international anerkannt, da sie auf dem globalen Urheberrecht aufbauen, werden aber in jedem Land entsprechend den lokalen Gesetzen umgesetzt.
- Achtung: Nicht jede CC-Lizenz erlaubt eine kommerzielle Nutzung. Enthält die Lizenz den Zusatz „NC“ (NonCommercial), darf das Werk grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- Gemeinfreie Werke
- Definition: Ein gemeinfreies Werk ist ein Werk, dessen Urheberrechte abgelaufen oder nie entstanden sind, sodass jeder es frei nutzen, vervielfältigen, verbreiten oder bearbeiten darf, ohne die Erlaubnis des Urhebers einholen zu müssen oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen.
- Beispiele: Gemeinfreie Werke können z. B. Bücher, Musik, Bilder oder Software sein.
- „Faust“ von Johann Wolfgang von Goethe (†1832)
- Symphonien von Ludwig van Beethoven (†1827)
- Gemälde von Leonardo da Vinci (†1519)
- Rechtslage:
- In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
- Marken- oder Persönlichkeitsrechte können trotzdem bestehen.
- Bearbeitungen/Übersetzungen, die nach dem Original erstellt wurden, können noch geschützt sein.
- Kommerzielles Social-Media-Konto
- Definition:
- Ein Social-Media-Konto gilt in der Regel als kommerziell bzw. geschäftlich genutzt, wenn es nicht mehr ausschließlich privaten Zwecken dient, sondern wirtschaftliche Interessen verfolgt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
- Produkte oder Dienstleistungen beworben oder verkauft werden,
- Einnahmen durch Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links erzielt werden,
- kostenlose Produkte oder andere Gegenleistungen für Beiträge erhalten werden,
- das Konto der Kundengewinnung oder dem Aufbau einer Marke dient.
- Eine feste Grenze, etwa eine bestimmte Anzahl an Followern oder einen Mindestumsatz, gibt es nicht. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung des Accounts.
- Ein Social-Media-Konto gilt in der Regel als kommerziell bzw. geschäftlich genutzt, wenn es nicht mehr ausschließlich privaten Zwecken dient, sondern wirtschaftliche Interessen verfolgt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
- Beispiele:
- Nicht kommerziell:
- Ein privates Profil, auf dem Urlaubsfotos, Hobbys oder persönliche Erlebnisse geteilt werden.
- Ein Account, auf dem persönliche Meinungen oder Erfahrungen veröffentlicht werden, ohne dass wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.
- Ein Blog oder Social-Media-Konto, das ausschließlich dem privaten Meinungsaustausch dient und weder Werbung noch Verkaufsabsichten enthält.
- Kommerziell:
- Ein Unternehmen bewirbt seine Produkte oder Dienstleistungen.
- Eine Influencerin oder ein Influencer veröffentlicht bezahlte Kooperationen oder nutzt Affiliate-Links.
- Ein Fotograf oder Coach gewinnt über Instagram oder Facebook neue Kundinnen und Kunden.
- Ein Content Creator erzielt Einnahmen über Werbeeinblendungen, Sponsoring oder den Verkauf eigener Produkte.
- Nicht kommerziell:
- Rechtslage:
- Der Begriff „kommerzielles Social-Media-Konto“ ist gesetzlich nicht definiert. In den einschlägigen Gesetzen wird stattdessen auf Begriffe wie geschäftliche, geschäftsmäßige oder unternehmerische Tätigkeit abgestellt. Ob ein Social-Media-Konto als geschäftlich bzw. kommerziell genutzt wird, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls und insbesondere danach, ob mit dem Konto wirtschaftliche Interessen verfolgt werden..
- Die geschäftliche Nutzung eines Social-Media-Kontos kann insbesondere Auswirkungen auf folgende Rechtsgebiete haben:
- die Impressumspflicht (Digitale-Dienste-Gesetz – DDG),
- die Kennzeichnung von Werbung (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG),
- das Urheberrecht (UrhG, z. B. kommerzielle Nutzung von Musik, Bildern oder Videos),
- die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform (z. B. kommerzielle Nutzung von Musikbibliotheken – TikTok, Instagram und Co. – Erklärung weiter unten)
- das Datenschutzrecht (DSGVO),
- sowie gegebenenfalls steuer- und gewerberechtliche Pflichten.
- Achtung: Die Impressumspflicht entsteht nicht ausschließlich durch eine kommerzielle Nutzung. Sie kann auch für bestimmte nicht-kommerzielle, aber geschäftsmäßige oder journalistisch-redaktionelle Angebote gelten.
- Definition:
- Lizenzierte Social-Media- und Plattform-Asset-Bibliotheken
- Definition: Plattformen stellen direkt in der App integrierte Bibliotheken mit lizenzierten Inhalten zur Verfügung. Dazu gehören z. B. Musik, Sounds, Bilder, Videos oder Effekte, die innerhalb der Plattform für Beiträge, Stories oder Videos genutzt werden können. Die Inhalte sind so eingebunden, dass sie unter Beachtung der jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen innerhalb der Plattform verwendet werden dürfen.
- Beispiel:
- TikTok Sound Library: Musik, Sounds und Effekte für TikTok-Videos
- TikTok Commercial Music Library: Musik speziell für Unternehmen und kommerzielle Inhalte
- Instagram Music Library: Musik für Reels, Stories und Beiträge
- Snapchat Sounds und Lenses: Musik, Audio und AR-Effekte für Snaps und Stories
- Facebook/Instagram Reels-Tools: integrierte Musik- und Effektbibliotheken
- Rechtslage:
- Die Nutzung der Inhalte richtet sich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Die Plattformen schließen hierzu Lizenzverträge mit den Rechteinhabern ab und legen fest, in welchem Umfang die bereitgestellten Inhalte verwendet werden dürfen.
- Bei kommerziell oder geschäftlich genutzten Social-Media-Konten können abweichende oder zusätzliche Lizenzbedingungen gelten. Insbesondere kann die Nutzung bestimmter Musikstücke oder Sounds eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Einige Plattformen stellen hierfür gesonderte Bibliotheken mit Musik bereit, die für Unternehmen oder kommerzielle Inhalte lizenziert sind (z. B. die TikTok Commercial Music Library).
- Grundsatz: Nur weil ein Inhalt in einer Social-Media-App verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass er überall oder auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.
Gesetze, die eine Rolle spielen
Hier findet ihr noch einmal alle Gesetze, die beim Posten von Inhalten eine Rolle spielen, inklusive Abkürzungen und vollständiger Bezeichnungen.
Ehrlich gesagt war mir zu Beginn der Arbeit an diesem Artikel nicht bewusst, wie viele unterschiedliche Regelungen dabei relevant sein können.
- AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch
- DDG: Digitale-Dienste-Gesetz
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung
- DesignG: Designgesetz
- GG: Grundgesetz
- JMStV: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- JuSchG: Jugendschutzgesetz
- KUG: Kunsturhebergesetz
- MarkenG: Markengesetz
- MStV: Medienstaatsvertrag
- StGB: Strafgesetzbuch
- UrhG: Urheberrechtgesetz
- UWG: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- EU-KI-Verordnung – AI Act: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Kurz: AI Act = Artificial Intelligence Act)
Tipps zur Erstellung von eigenen Bildern
Hier findest du einfache Möglichkeiten Bilder auf legale Art und Weise selbst zu erstellen zu bearbeiten oder/und für die eigene Verwendung kostenlos herunter zu laden.
- Kostenlose Stockfotos herunterladen: Du kannst Quellen wie Unsplash, Pexels oder Freepik nutzen.
- Hinweis: Nicht alle Bilder sind gratis, Premiumfotos kosten.
- Achtung: Prüfe immer die Lizenzbedingungen. Insbesondere bei kommerzieller Nutzung solltest du darauf achten, dass die jeweilige Lizenz auch eine geschäftliche Verwendung erlaubt.
- Kostenlose Online-Tools zum Bearbeiten: Tools wie Canva, Adobe Express oder VistaCreate eignen sich für schnelle Bildgestaltung. Viele Funktionen sind kostenlos, einige nur in Premium-Versionen. Canva und Adobe Express bieten zudem integrierte Bibliotheken mit Bildern, Videos und Templates, die direkt im Editor genutzt werden können.
- Achtung: Je nach Tarif und verwendetem Inhalt können für kommerzielle Nutzungen zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten. Prüfe daher die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- KI-Bildgeneratoren:Kostenlose KI-Tools wie ChatGPT (mit Bildgenerierung), Leonardo AI, Microsoft Designer (Image Creator), Stable Diffusion oder Ideogram ermöglichen es, in wenigen Sekunden eigene Bilder anhand von Texteingaben zu erstellen. Viele bieten zudem kostenpflichtige Premium-Versionen mit zusätzlichen Funktionen an.
- Kennzeichnung: KI-Bilder und KI-Videos müssen laut Gesetz nicht in jedem Fall als KI-generiert gekennzeichnet werden. (Siehe auch die Abschnitte weiter oben.)
- Lizenzbedingungen: Bei manchen KI-Tools kann es vorkommen, dass du in den Nutzungsbedingungen angeben musst, welches Tool du verwendet hast oder dass der Inhalt mit KI erstellt wurde. Prüfe daher vor der Nutzung kurz die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Kommerzielle Nutzung: Nicht alle KI-Tools erlauben die kommerzielle Nutzung ihrer generierten Inhalte im gleichen Umfang. Je nach Anbieter, Tarif oder Modell können hierfür besondere Lizenzbedingungen gelten. Prüfe daher vor einer kommerziellen Nutzung, ob diese durch die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters abgedeckt ist.
- Tipp: Wenn du unsicher bist, kannst du freiwillig einen Hinweis ergänzen, z. B. „Bild KI-generiert mit DALL·E“, oder „Bild erstellt mit Midjourney“. Das schafft Transparenz und kann Missverständnisse vermeiden.
- Eigene Bilder fotografieren:
- Selbst Fotos aufzunehmen ist oft eine einfache Möglichkeit, einzigartige und persönliche Bilder zu erstellen. Hier sind einige Ideen für interessante Motive:
- Eigene Handgeschriebene Notizen & Post-its: kurze Botschaften, Skizzen oder Zitate aufschreiben und abfotografieren.
- Eigene Alltagsdetails im Büro: Schreibtisch, Laptop, Kaffee, Kalender oder Whiteboard fotografieren.
- Flatlay von oben: Gegenstände ordentlich auf einem Tisch arrangieren und von oben fotografieren.
- Eigene Screenshots: persönliche Einblicke zeigen, z. B. To-do-Listen, Kalender, anonymisierte Chats oder Notizen. Achte darauf, keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen unbeabsichtigt zu veröffentlichen.
- Natur & Umfeld einbinden: Laptop im Park, Kaffee to go, Pflanzen, Landschaft oder Himmel als frischer Hintergrund.
- Hinweis: Eigene Fotos können in der Regel auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden, sofern dadurch keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte) verletzt werden.
- Selbst Fotos aufzunehmen ist oft eine einfache Möglichkeit, einzigartige und persönliche Bilder zu erstellen. Hier sind einige Ideen für interessante Motive:
Tipps zur Erstellung von eigenen Videos
Hier findest du einfache Möglichkeiten, Videos auf legale Art und Weise selbst zu erstellen, zu bearbeiten und mit passender Musik zu gestalten.
- Kostenlose Stockvideos nutzen: Plattformen wie Pixabay, Pexels oder Mixkit bieten kostenlose Videos an. Achtung: Prüfe immer die Lizenzbedingungen.
- Achtung: Prüfe immer die Lizenzbedingungen. Insbesondere bei kommerzieller Nutzung solltest du darauf achten, dass die jeweilige Lizenz auch eine geschäftliche Verwendung erlaubt.
- Einfache Video‑Tools verwenden: Kostenlose Videoeditoren wie CapCut, Canva, Clipchamp oder InShot erleichtern das Schneiden, Bearbeiten und Gestalten von Videos, auch ohne Vorkenntnisse. Viele Funktionen sind kostenlos, einige kostenpflichtig.
Canva bietet zusätzlich eine integrierte Bibliothek mit kostenlosen Bildern, Videos und sogar Musik, die du direkt im Editor nutzen kannst.- Achtung: Je nach Tarif und verwendetem Inhalt können für kommerzielle Nutzungen zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten. Prüfe daher die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Lizenzfreie Musik verwenden: Nutze Musik aus Quellen wie der YouTube Audio Library oder Pixabay Music, um deine Videos rechtssicher zu untermalen. Prüfe vor der Verwendung stets die jeweiligen Lizenzbedingungen, da je nach Titel eine Namensnennung erforderlich sein kann oder bestimmte Nutzungsbedingungen gelten.
- Lizenzierte Social-Media-Soundbibiotheken nutzen: Plattformen wie Instagram oder TikTok bieten integrierte Musikbibliotheken, die du rechtssicher innerhalb der jeweiligen Plattform verwenden kannst.
- Achtung: Die Nutzung richtet sich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.
- Kommerzielle Nutzung: Bei geschäftlich oder kommerziell genutzten Social-Media-Konten können abweichende oder zusätzliche Lizenzbedingungen gelten. Einige Plattformen bieten hierfür eigene Bibliotheken mit Musik für kommerzielle Inhalte an (z. B. die TikTok Commercial Music Library).
- KI-Tools für Videos nutzen: KI-Tools wie Runway, Google Veo, Sora, Pika oder Luma AI können Videos aus Texten, Bildern oder anderen Eingaben erstellen oder bestehende Videos bearbeiten.
- KI-generierte Videos müssen laut Gesetz nicht in jedem Fall als KI-generiert gekennzeichnet werden.
- In bestimmten Fällen können jedoch laut EU-KI-Verordnung (AI Act) Transparenzpflichten gelten, insbesondere wenn KI-generierte Videos echte Personen, Aussagen oder Ereignisse täuschend echt darstellen und dadurch Menschen über deren Echtheit irreführen könnten (sogenannte Deepfakes). (Siehe auch die Abschnitte weiter oben.)
- Hinweis: Bei manchen KI-Tools kann es vorkommen, dass du laut Nutzungsbedingungen angeben musst, welches Tool du verwendet hast oder dass das Video mit KI erstellt wurde. Prüfe daher vor der Nutzung kurz die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Tipp: Wenn du unsicher bist, kannst du freiwillig einen Hinweis ergänzen, z. B. „Video mit KI erstellt“ oder „KI-generiert mit Runway“. Das schafft Transparenz und kann Missverständnisse vermeiden.
- Kommerzielle Nutzung: Nicht alle KI-Tools erlauben die kommerzielle Nutzung ihrer generierten Inhalte im gleichen Umfang. Je nach Anbieter, Tarif oder Modell können hierfür besondere Lizenzbedingungen gelten. Prüfe daher vor einer kommerziellen Nutzung, ob diese durch die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters abgedeckt ist.
- Text und Untertitel hinzufügen: Kurze Einblendungen helfen beim Verständnis, besonders ohne Ton.
- Eigene Videos aufnehmen: Nutze dein Smartphone, um Alltagsszenen, kurze Clips oder kreative Ideen festzuhalten. Achte auf gutes Licht und eine ruhige Kameraführung.
- Vorher-Nachher-Videos erstellen: Zeige Veränderungen, z. B. beim Aufräumen, Zeichnen oder Gestalten.
- Alltagsszenen filmen: Lernsituationen, Freizeit oder einfache Abläufe eignen sich gut.
- Natur & Umgebung einbinden: Drehe draußen oder nutze verschiedene Hintergründe für mehr Abwechslung.
Für wen ist der Darf-ich-das?-Check gedacht?
Der Darf-ich-das?-Check ist für alle gedacht, die Inhalte im Internet veröffentlichen oder teilen. Egal, ob du auf Instagram, TikTok, LinkedIn oder YouTube aktiv bist, einen Blog betreibst oder einfach nur gelegentlich etwas postest: Die Checkliste soll dir dabei helfen, typische rechtliche Stolperfallen nach der Rechtslage in Deutschland zu erkennen, bevor sie zum Problem werden.
Die Idee dahinter ist simpel: Statt stundenlang Gesetzestexte zu lesen oder sich durch komplizierte Fachartikel zu kämpfen, kannst du mit wenigen Fragen schnell einschätzen, ob dein Content rechtlich unproblematisch ist oder ob du noch einmal genauer hinschauen solltest.
Natürlich hat auch der Darf-ich-das?-Check seine Grenzen. Rechtliche Fragen sind oft vom konkreten Einzelfall abhängig und lassen sich nicht immer mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Die Checkliste bietet deshalb eine praktische Orientierung, aber keine Garantie dafür, dass ein Beitrag nach deutschem Recht rechtlich zulässig ist. Wenn es um besonders heikle Themen geht oder du dir unsicher bist, solltest du die Sache genauer prüfen oder rechtlichen Rat einholen.
Kurz gesagt: Der „Darf-ich-das?-Check“ dient als Orientierungshilfe auf Grundlage der Rechtslage in Deutschland. Er unterstützt dich bei der Entscheidung, ersetzt aber keine eigene Prüfung oder rechtliche Beratung.
Euer Feedback ist willkommen
Ich freue mich über euer Feedback, egal ob positiv oder kritisch.
Wenn euch etwas gefällt, etwas unklar ist oder ihr einen Fehler entdeckt, schreibt es mir gerne in die Kommentare. Dann kann ich es korrigieren oder ergänzen.
Danke euch schon mal fürs Mitdenken!
Quellen
Wer sich an der einen oder anderen Stelle genauer informieren möchte, findet in den Quellenangaben weiterführende Informationen.
- Soziale Netzwerke: Was darf ich posten? (Saarbrücker Zeitung)
- Nutzungsrechte in sozialen Netzwerken: Persönlichkeits- und Urheberrecht (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen – 02/2022)
- Vorsicht beim Posten von Bildern und Videos (klicksafe.de – 06/2024)
- Medien sicher nutzen (Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz – 2023)
- Urheberrecht: So teuer ist es, fremde Bilder, Videos oder Musik zu posten (SWR – 02/2025)
- Urheberrecht Tipps, Tricks und Klicks (Bayrische Landeszentrale für neue Mendien – 2022)
- Jugendliche und Urheberrecht (Hintergurndinformationen) (BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern – 09/2025)
- Innovation im Urheberrecht: Was ist ein „Pastiche“? (iRights.info – 03/2023)
- Recht am eigenen Bild (Wikipedia)
- Urheberrecht bei Social Media: Aufgepasst beim Teilen und Liken! (Urheberrecht.de)
- Influencer:in oder nicht? Wann ein Beitrag in Social Media Werbung ist (verbraucherzentrale.de 2025/02)
- Impressumspflicht im Internet (lkf.de – Die Medienanstalt für Baden-Württemberg)
- Artificial Intelligence Act – Offizieller Text der Verordnung (EU Verordnung 2024/1689)
- AI Act Service Desk – Zentrale Informationsplattform der KI-Verordnung
- Gesetze im Netz (Bundesamt für Justiz)
- Creative Commons (CC-Linzenzen)
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Bild KI-generiert durch craiyon.com

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